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Wahlpflichtfachangebot

Für die 7. - 9. Klassen gelten folgende Hinweise:

Was sollte man allgemein zum Thema "Wahlpflichtfach" wissen?

Die Sek. I - Ordnung sieht vor, dass in den Jahrgangsstufen 9 und 10, gegebenenfalls auch in der  Jahrgangsstufe 8, Wahlpflichtunterricht durchgeführt wird. Die Schülerinnen wählen dabei im Rahmen der schulorganisatorischen Möglichkeiten Wahlpflichtfächer aus. Bei der Ausgestaltung des Wahlpflichtfachangebotes haben die Schulen einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Die AEO hat sich für folgende Optionen entschieden:

  • Wir nutzen den Spielraum, um in den Klassenstufen 9 und 10 jeweils zwei Wahlpflichtkurse anzubieten. 
  • Wir beginnen mit Latein (als 3. Fremdsprache) bereits in Klassenstufe 8, und zwar freiwillig und zweistündig: Dies ist ein zusätzliches Unterrichtsangebot der Schule. Es bedeutet für die teilnehmenden Schüler/innen eine zusätzliche Belastung, erspart aber in der (hoch belasteten) Kursphase eine 4. Latein-Stunde und hält die Möglichkeit offen, nach der Klasse 8 den Lateinkurs nicht weiter zu belegen, sondern sich für ein anderes Fach aus dem Wahlpflichtangebot zu entscheiden.
  • Wir bieten ein möglichst breites Spektrum an Wahlpflichtfächern an, damit alle Schüler/innen ihren Interessen gemäß wählen können.
  • Alle Schülerinnen und Schüler der Regelklassen wählen entsprechend des musischen Profils mindestens ein einjähriges musisches Wahlpflichtfach in den Klassenstufen 9 und/oder 10 verbindlich. Neben den Fächern Kunst, Musik und Darstellendes Spiel können auch Chor, Orchester, Bigband, Kreatives Schreiben, Gitarre, Percussion und Veranstaltungstechnik als musisches Wahlpflichtfach angerechnet werden.
    Dies soll u.a. dazu dienen, die AG-Teilnahme der Schüler zu honorieren und sie zeitlich ein wenig zu entlasten.

Alle Einzelheiten können den Protokollen der entsprechenden Gesamtkonferenzen und Schulkonferenzen (Interner Bereich) entnommen werden. Für die SESB-Klassen gelten teilweise abweichende Regelungen, die weiter unten dargestellt werden.

Wichtiger Hinweis: Alle hier dargestellten Angebote stehen unter dem Vorbehalt der Organisierbarkeit, d. h. sie kommen nur zustande, wenn

  • genug Schüler/innen das jeweilige Fach wählen und
  • die Schule genug Lehrerstunden hat, um die zusätzlichen Angebote zu realisieren.
    (Im Konfliktfall muss die Schule zunächst den Pflichtunterricht sicher stellen.)

Wer wird wann von wem informiert?

Die Schüler/innen der 7. Klassen werden im Unterricht von Lateinlehrkräften über das Wahlpflichtfach Latein informiert.

Die Eltern der 7.- Klässler werden (zu Beginn des 2. Halbjahres) zu einer Informationsveranstaltung eingeladen, an der natürlich auch die Schüler teilnehmen können. Dort wird eine für den FB Latein zuständige Lehrkraft alle Fragen beantworten.

Die Schüler/innen der 8. Klassen und ihre Eltern werden zu einer Veranstaltung eingeladen, auf der die angebotenen Fächer vorgestellt werden. Vertreter/innen der Fachbereiche und die Mittelstufenleitung stellen hier die Struktur und den Wahl- bzw. Zuteilungsprozess vor und werden anschließend versuchen, alle Fragen zu beantworten. Zusätzlich erhalten die Schüler/innen eine Broschüre mit einer Kurzvorstellung der Wahlpflichtfächer.

Wie sehen die Regelungen nun im Einzelnen aus:

Latein:

Um das Latinum erwerben zu können, beginnt der Lateinunterricht an unserer Schule ab der 8. Klasse zweistündig je Woche und kann dann als dreistündiges Wahlpflichtfach in den Klassen 9 und 10 fortgesetzt werden. Wer dieses Fach dann bis Ende des 12. Jahrgangs fortführt und mit der Note glatt ausreichend abschließt, erhält das Latinum.
Ein späterer Beginn von Latein wird an unserer Schule nicht angeboten.
Latein kann nach der 8. Klasse, in Ausnahmefällen auch nach dem ersten Halbjahr, abgewählt werden. Es ist allerdings ein versetzungsrelevantes Fach.
Da im Gegensatz zum bisherigen Wahlpflichtangebot zukünftig alle Schüler in der 9. und 10. Klasse zwei Wahlpflichtkurse besuchen werden, müssen (und können) neben Latein noch ein (oder zwei) andere Fächer belegt werden.

Für Schüler/innen der SESB-Klassen ist nur jeweils ein Wahlpflichtfach in Klasse 9 und 10 verbindlich. Ein zweites kann, muss aber nicht gewählt werden.

Schüler/innen der SESB-Klassen, die mit Französisch in der 7. Klasse begonnen haben, können in der 8. Klasse auch noch Latein lernen. Ein späterer Beginn mit Latein ist nicht möglich. (Wer in Klasse 7 dagegen Latein gewählt hat, kann in Klasse 9 mit Französisch als 3. bzw. 4. Fremdsprache beginnen.)
(Französisch als 2. Fremdsprache ab Klasse 7 kann nicht durch Latein in Klasse 8 ersetzt werden!)

Wahlpflichtfächer in Klasse 9 und 10:

Angeboten werden folgende Wahlpflichtfächer:

  • Fortsetzung von Latein in der 9. und 10. Klasse (3-stündig)
    - damit wird bei Fortsetzung bis zum Abitur das Latinum ermöglicht
  • Neubeginn einer modernen Fremdsprache (Italienisch oder Französisch) in Klasse 9 als zweijähriger Kurs
    - Fortsetzung bis zum Abitur möglich, falls sich genügend Schüler/ innen für die Kurse melden
  • Informatik nur als zweijähriger Kurs in Klasse 9 und 10
    - Voraussetzung um Informatik in der Kursphase und als Prüfungsfach zu wählen
    - Für die Wahl von Informatik ist bei Übernachfrage die erfolgreiche Teilnahme an einem Test, der Grundlagen in Mathematik und Logik kontrolliert, notwendig.
  • Bildende Kunst und Musik, als einjährige oder zweijährige Kurse
    - entsprechend unserem musischen Profil können hier auch Chor, Orchester, Percussion, Bigband, Gitarre und Kreatives Schreiben gewählt werden.
    - Bei musischen Wahlpflichtfächern (v.a. bei AGs) können Eignungstests stattfinden.
  • Geografie, Geschichte und Politik als einjährige oder zweijährige Kurse
    - Erweiterung des Angebots des Pflichtunterrichts
  • Physik, Chemie und Biologie als jeweils einjährige Kurse
    - Erweiterung des Angebots des Pflichtunterrichts
  • Theater  als einjährige oder zweijährige Kurse 
    - Voraussetzung für die Belegung von Kursen in der Oberstufe ist die Wahl von Theater mindestens in Klasse 10
    - Wenn es mehr als 36 Anmeldungen für Theater gibt, findet ein Casting statt; die Bedingungen dafür werden rechtzeitig vorher bekannt gegeben.

Grundsätzlich können Wahlpflichtkurse nur dann eingerichtet werden, wenn sie von genügend vielen Schüler/innen gewählt werden und wenn es die organisatorischen Möglichkeiten der Schule zulassen. Bei der Wahl von einjährigen Kursen entscheidet in der Regel die Schule, welche Schüler/innen das Fach in Klasse 9 oder 10 besuchen.