Schulordnung des Albert-Einstein-Gymnasiums
Allgemeines
- Die Schule ist der Ort, an dem wir miteinander und voneinander lernen. Wesentliche
Grundlagen dafür sind innerhalb und außerhalb des Unterrichts Toleranz, Respekt, Transparenz
und Verantwortung.
- In diesem Sinne formuliert diese Schulordnung Regeln und Verhaltensnormen im Rahmen des
Schulgesetzes. Sie basieren auf der Einsicht des Einzelnen, dass es darauf ankommt, diese
Schule so zu gestalten, wie wir sie uns wünschen. Sie sollen aber auch außerhalb und nach der
Schulzeit Bestand haben.
Unterricht und Unterrichtsbeginn
- Das Schulgebäude wird um 7:30 geöffnet. Die jeweils geltenden Unterrichtszeiten sind der
Homepage zu entnehmen.
Sonnabends können Arbeitsgemeinschaften stattfinden und versäumte schriftliche
Arbeiten nachgeschrieben werden.
- Alle am Unterricht Beteiligten sollen pünktlich zum Unterricht erscheinen. Ist ein/e
Lehrer/in fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht im Unterrichtsraum, meldet ein/e
Schüler/in der betroffenen Lerngruppe dies dem Sekretariat.
- Die private Nutzung aller elektronischen Geräte im Unterricht ist untersagt. Über Ausnahmen
entscheidet die unterrichtende Lehrkraft. Die nicht ausdrücklich von der zuständigen Lehrkraft
zugelassene Nutzung elektronischer Geräte (v.a. solcher mit Internetzugang) während jeglicher
Art von Leistungskontrollen kommt einem Täuschungsversuch gleich.
- Essen, Trinken und Kaugummi-Kauen im Unterricht sind nicht erlaubt. Über Ausnahmen
entscheidet die unterrichtende Lehrkraft.
Pausen und Freistunden
- Die Pausen sollen dazu genutzt werden, sich zu erholen, sich an der frischen Luft zu
bewegen und miteinander zu kommunizieren. Die Nutzung elektronischer Medien ist in dieser
Zeit nicht erwünscht, insbesondere sind Bild- und Tonaufnahmen generell verboten; alle Geräte
müssen daher zumindest stummgeschaltet sein.
- In den großen Pausen verlassen die Schüler/innen der Klassen 7 bis 10 das Schulgebäude.
Bei ungünstiger Witterung wird "abgeklingelt." In diesem Fall können die Schüler/innen in ihren
Klassenräumen bleiben.
- Während ihrer Freistunden halten sich die Schüler/innen ausschließlich in den dafür
vorgesehenen Bereichen (Hof, Foyer, Cafeteria, Schülerarbeitsraum, Billardtisch usw.) auf,
um den laufenden Unterricht nicht zu stören.
- Wegen der bestehenden Aufsichtspflicht der Lehrkräfte dürfen die Schüler/innen der Klassen
7 bis 10 das Schulgelände bis zum Ende ihrer jeweils letzten Stunde nicht verlassen (als
Ausnahme wird nur der Besuch der benachbarten Bäckerei erlaubt).
Fehlzeiten und Entschuldigungen
- Muss ein/e Schüler/in aus unvorhergesehenen Gründen fehlen, benachrichtigen die
Erziehungsberechtigten unverzüglich die Schule. Innerhalb von drei Unterrichtstagen sowie
nach Abschluss der Fehlzeit wird der Schule eine schriftliche Entschuldigung vorgelegt.
- Muss ein/e Schüler/in krankheitsbedingt den Unterricht vorzeitig verlassen, benachrichtigt
sie/er den unterrichtenden Lehrer und meldet sich im Sekretariat, wo das Weitere veranlasst wird.
- Versäumt ein/e Schüler/in der gymnasialen Oberstufe eine Klausur, so darf er/sie diese
nur dann nachschreiben, wenn spätestens am dritten Tag danach eine ärztliche Bescheinigung
vorliegt oder ein außergewöhnlicher Grund für das Fehlen nachgewiesen wird.
- Anträge über eine Beurlaubung müssen rechtzeitig mit Begründung eingereicht werden. Über
Anträge bis zu drei Tagen entscheidet die/der Klassenlehrer/in oder Tutor/in, über Beurlaubungen
für die Zeit vor Beginn oder nach Ende der Ferien sowie über längere Beurlaubungen die/der
Schulleiter/in. Dem Antrag auf Beurlaubungen direkt vor oder nach den Ferien kann nur dann
stattgegeben werden, wenn außergewöhnliche Gründe nachgewiesen werden.
Störungen des Schullebens
- Alle am Schulleben Beteiligten sollen aufeinander Rücksicht nehmen. Störende, belästigende
oder gefährdende Handlungen müssen unterbleiben. Falls dennoch derartige Handlungen beobachtet
werden, müssen diese unverzüglich einer Lehrkraft oder dem Sekretariat gemeldet werden.
- Den Anweisungen der Lehrkräfte und der anderen schulischen Mitarbeiter ist Folge zu leisten.
- Für alle Schüler/innen sind die Info-Bretter im Foyer der zentrale Ort der Information.
Das gilt besonders für die Schüler/innen der Oberstufe, die ebenso zur täglichen Kenntnisnahme
der Mitteilungen verpflichtet sind wie alle Schüler/innen zur Information über den
Vertretungsplans. Was rechtzeitig hängt, gilt!
- Alle Schüler/innen sind verantwortlich dafür, das Schulgebäude und -gelände sauber zu
halten. Verunreinigungen und Verschmutzungen müssen durch den/die Verursacher/innen außerhalb
der Unterrichtszeit beseitigt werden.
- Jede/r Schüler/in ist verantwortlich dafür, das gemeinsame Eigentum (Bücher, Geräte,
Mobiliar usw.) sorgfältig zu behandeln. Bei mutwilligen Beschädigungen müssen der/die
Verursacher/innen oder ihre Erziehungsberechtigten Schadenersatz leisten.
- Auftretende Konflikte sollten von den Beteiligten einvernehmlich gelöst werden. Kommt es
zu Konflikten mit einer Lehrkraft, so bieten sich Gespräche mit dieser Lehrkraft, der/m
jeweiligen Klassenlehrer/in und den Vertrauenslehrer/innen an. Als Vermittlerin kann
außerdem die "Buddy-Gruppe" hinzugezogen werden. Wenn ein Konflikt so nicht zufriedenstellend
zu lösen ist, wird die Schulleitung einbezogen.
Sonstiges
- In der Schule sollte angemessene Kleidung getragen werden.
- Das Rauchen auf dem Schulgelände ist untersagt.
- Fahrräder sind auf den dafür vorgesehenen Flächen abzustellen.
Motorräder werden auf dem ‚Roten Platz' geschoben.
Vor der Schule ist besonders langsam und aufmerksam zu fahren.
Diese Schulordnung ist ab dem Schuljahr 2010/11 gültig und ersetzt alle bisherigen
Schulordnungen des Albert-Einstein-Gymnasiums.